Betriebssicherheit von Maschinen
Die Betriebssicherheit von Maschinen wird in den allermeisten Fällen zu einem wesentlichen Teil bestimmt durch die zuverlässige Funktion elektrischer, elektronischer, pneumatischer oder hydraulischer Steuerungen.
Die Maschinenrichtlinie fordert die Bereitstellung ausschließlich sicherer Maschinen im Binnenmarkt. Die EN ISO 13849, Teil 1 und Teil 2 beschreiben ein Verfahren zur Klassifizierung von Steuerungen nach dem Gefahrenpotential, das durch die zuverlässige Funktion der Steuerung beherrscht werden muss und legen Kriterien fest, die von Steuerungen der unterschiedlichen Klassifizierungen erfüllt werden müssen.
Harmonisierte Maschinenrichtlinie
Die ISO 13849-1 und -2 sind unter der Maschinenrichtlinie harmonisiert. Die Pflicht des Herstellers zur Einstufung von sicherheitsrelevanten Steuerungen und die Pflicht zum Nachweis, dass diese Steuerungen den Anforderungen genügen, leiten sich aus der Maschinenrichtlinie und aus dem Produktsicherheitsgesetz ab. Aufgrund der Vermutungswirkung kann der Hersteller bei Anwendung der ISO 13849-1 und -2 davon ausgehen, dass eine angebotene Maschine, für die neben einer belastbaren Risikobeurteilung und einer aussagekräftigen Betriebsanleitung auch die Funktionale Sicherheit der Steuerung nachgewiesen wurde, den Konformitätsanforderungen genügt.